Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Abholung des Fahrzeuges:

Bei der Abholung des Fahrzeuges müssen Sie den Abholschein oder einen Ausweis vorzeigen. Bei der Abholung können Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden. Jedoch steht normalerweise Ihr Fahrzeug zum abgemachten Termin bereit. Der Parktarif wird berechnet vom Abgabedatum und -zeit bis zum Rückkehrdatum und -zeit, für eventuelle Verspätungen oder zu frühes Erscheinen Ihrerseits sind wir nicht verantwortlich.

Beanstandungen:

Bei Übernahme des Wagens sind eventuelle Beanstandungen sofort zu melden. Für nachträglich eingehende Beanstandungen kann nicht mehr gehaftet werden. Ausserhalb unserer Öffnungszeiten können Beanstandungen am Piquet Telefon getätigt werden. Das Piquet Telefon befindet sich bei der Schlüsselbox und ist bis 23:50h bedient.

Bei Schaden von Unbekannt, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Wasser, Hagel usw. ist dies vorrangig der eigenen Versicherung zu melden. Für persönliche Wertsachen im Fahrzeug wird nur gehaftet, wenn diese bei der Abgabe klar deklariert wurden.

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